Bundesweiter Aktionstag: Kommunen am Limit – die Regensburger Perspektive

Wenn Bund und Länder die Kommunen nicht entlasten, stehen die Städte nach Einschätzung des Deutschen Städtetages am Beginn einer Schuldenexplosion.

Hier die Pressemitteilung der Stadt Regensburg zum Thema:

Finanzsituation der Kommunen
Noch vor wenigen Jahren haben viele Kommunen in Deutschland in der Regel noch ausgeglichene Haushalte aufstellen können oder sogar Überschüsse erwirtschaftet. Im Jahr 2022 lagen die kommunalen Haushalte deutschlandweit noch mit 4,5 Milliarden Euro im Plus. Danach folgte ein regelrechter Absturz: Im Jahr 2023 ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro bundesweit, im Jahr 2024 lagen die Defizite bereits bei 24,3 Milliarden Euro, im Jahr 2025 sogar bei rund 30 Milliarden Euro. Besserung ist nicht in Sicht – Tendenz weiter negativ.

Auch Regensburg kann sich diesem bundesweiten Trend nicht entziehen: Im Jahr 2022 konnte noch ein deutlicher Überschuss von 85,8 Mio. Euro verzeichnet werden. Im Jahr 2025 betrug der Überschuss 25,6 Mio. Euro. Für das Jahr 2026 wird bislang ein Defizit von 32,2 Mio. Euro erwartet.

Schulden & Kassenkredite:
Wenn Bund und Länder die Kommunen nicht entlasten, stehen die Städte nach Einschätzung des Deutschen Städtetages am Beginn einer Schuldenexplosion. Die Rücklagen sind in den allermeisten Städten aufgezehrt: Im Jahr 2024 musste gut die Hälfte der kommunalen Defizite durch neue Schulden finanziert werden, im Jahr 2025 nahezu das gesamte Defizit: Die kommunalen Schulden stiegen bundesweit um 23 Milliarden Euro an. Davon waren mehr als 15 Milliarden Euro so genannte Kassenkredite – also Kredite, die nicht zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden, sondern zur Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Gesamtschulden der Kommunen betragen mittlerweile 165 Milliarden Euro.

Auch für Regensburg gilt: Die frei verfügbare Allgemeine Rücklage in Höhe von 204,7 Mio. Euro im Jahr 2022 wird planmäßig bis zum Jahr 2029 auf 42,4 Mio. Euro abgeschmolzen. In 2025 stieg die Verschuldung um 123,3 Mio. Euro auf einen Schuldenstand von 234,4 Mio. Euro. Im Jahr 2026 mussten bereits 50 Mio. Euro an neuen Krediten aufgenommen werden, weitere rund 50 Mio. Euro folgen voraussichtlich bis Jahresende.

Können die Kommunen nicht selbst mehr sparen?
Das eigene Einsparpotenzial der Kommunen vor Ort ist sehr begrenzt. Inzwischen können die Kommunen nur noch einen geringen Teil ihrer Haushalte selbst gestalten. Viele Aufgaben sind per Gesetz von Bund oder Ländern festgelegt. Bei diesen so genannten Pflichtaufgaben haben die Kommunen deshalb selbst keine Möglichkeit zu sparen – und die Pflichtaufgaben machen inzwischen einen großen Teil der kommunalen Ausgaben aus. Einen wesentlichen Teil der Pflichtaufgaben der Kommunen stellen Ausgaben für soziale Leistungen dar, die Bund und Länder beschlossen haben, ohne für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen zu sorgen. In den Jahren 2014 bis 2024 sind zum Beispiel die Ausgaben der Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe um 113 Prozent auf 74,3 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfen sind im selben Zeitraum um 91 Prozent auf 28,7 Milliarden Euro gestiegen, die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege um 51 Prozent auf 5,3 Mrd. Euro.

Auch in Regensburg ist dies zu spüren. Zuletzt sind die Ausgaben für Jugendhilfe von 2024 auf 2025 um 43,8 Prozent auf IST-Ausgaben von 46,4 Mio. Euro gestiegen.

Regensburg schließet sich den „Dresdner Impulsen“ bzw. den dort formulierten Forderungen des Deutschen Städtetages an Bund und Länder an:

Forderung 1: Eine Soforthilfe für die Kommunen, die etwa dem derzeitigen jährlichen Defizit der kommunalen Haushalte von 30 Milliarden Euro entspricht. Konkret wäre das zum Beispiel über eine Anhebung des Anteils der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen um 10 Prozentpunkte von 2,8 auf 12,8 Prozent möglich. Diese jährliche Soforthilfe darf erst zurückgefahren werden, wenn Reformen wirken, die die Kommunen wirklich entlasten.

Forderung 2: Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für alle Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten. Keine neuen Aufgaben ohne entsprechende Finanzierung durch Bund und Länder! Ohne einen vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für die Kommunen dürfen keine Beschlüsse mehr von Bund und Ländern gefasst werden.

Forderung 3: Entlastung bei den Sozialkosten – der Bund muss sich viel stärker als bisher an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe beteiligen. Um die Kommunen von der Hilfe zur Pflege zu entlasten, sollte die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut werden.

Forderung 4: Konsequent Bürokratie und Prozesse vereinfachen – bürokratische Prozesse dürfen die Städte und die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter unnötig binden. Verfahren müssen konsequent entschlackt, verzichtbare Vorgaben vermieden werden. Gesetzgebung muss vom praktischen Vollzug her gedacht werden. Neue Regelungen dürfen nur entstehen, wenn sie praxistauglich, digital umsetzbar und personell leistbar sind. Dokumentations- und Berichtspflichten sind deutlich zu reduzieren.

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