Wasserzweckverband Rottenburg siegt vor Gericht

Der Trinkwasser-Zweckverband Rottenburger-Gruppe darf weiter sein Wasser als „gesund“ anpreisen. Das hat heute das Oberlandesgericht München entschieden. Geklagt hatte der Verband Deutscher Mineralbrunnen, er vertritt 200 Hersteller von Mineralwasser. Die sahen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Wasserzweckverband Rottenburg beliefert fünfzehn Gemeinden aus den Landkreisen Landshut und Kelheim, sowie die Gemeinde Schierling im Landkreis Regensburg.