Warum Mundschutz nicht MundSCHUTZ heißen darf

Da machen viele Menschen wirklich etwas ganz Wunderbares. Und könnten dann dafür bestraft werden – nur weil sie das falsche Wort verwenden. Und das in so schwierigen Zeiten wie jetzt. In Fischbach werden sie privat genäht. Das Landratsamt Schwandorf hat drei Schneidereien im Landkreis beauftragt, welche herzustellen. Das Krankenhaus in Burglengenfeld hat sich über eine große Lieferung davon gefreut. Und trotzdem müssen Menschen, Institutionen und Firmen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken herstellen, aufpassen, dass sie keine Post von irgendwelchen Abmahnanwälten erhalten. Davor warnt unter anderem das Schwandorfer Landratsamt. Die Stoffmasken dürfen nicht als Mundschutz oder Atemschutz angeboten werden. Denn das dürften nur Masken, die eine entsprechende medizinische Kennzeichnung haben. Ansonsten könnte eine Strafe drohen. Anwälte schlagen vor, deswegen lieber Mundbedeckung, Mund- und Nasen-Maske oder Behelfsmaske zu sagen.

 

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