Verwaltungsgerichtshof stoppt Otter-Abschuss in Ostbayern

Fischotter dürfen in Niederbayern und der Oberpfalz auch dann nicht gejagt werden, wenn sie ganze Teiche leerfressen. Diese Entscheidung hat heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekannt gegeben. Das Urteil ist eine Watsch´n für die Staatsregierung. Sie hatte angekündigt, dass Otter in Ausnahmefällen sehr wohl getötet werden dürfen. Das ist jetzt endgültig vom Tisch. Drei Umweltverbände hatten geklagt und Recht bekommen. Sie wollen Otter mit zu viel Appetit nicht töten, sondern mit Zäunen oder sogenannten Ablenkteichen einbremsen.

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