Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil vom Landgericht Regensburg aufgehoben. Es hatte einen Mann wegen Mordversuch an einer Prostituierten zu zwölf Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Sein Anwalt legte Revision ein, mit Erfolg. Der Verurteilte hatte nach dem ersten Angriff vom Opfer abgelassen. Diesen „Rücktritt von der Tat“ haben die Regensburger Richter nicht ausreichend gewürdigt, so der Bundesgerichtshof. Er hat den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Verurteilte bleibt aber weiter in Haft.
Nach Revision: Bundesgerichtshof hebt Urteil vom Landgericht Regensburg auf
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