Schwandorfer Bäckerei muss Schadensersatz an Kundin zahlen

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine Bäckerei aus dem Landkreis Schwandorf zu Schadensersatz verurteilt. Eine Kundin war letzten Sommer vor Ladenöffnung über eine Palette gestürzt und hatte sich schwer am Knie verletzt. Die Nürnberger Richter sahen eine Verkehrssicherungspflicht der Bäckerei auch außerhalb der Öffnungszeiten, sofern Kunden im Laden einkaufen können. Die Kundin musste sich allerdings 40 Prozent Mitschuld anrechnen lassen, eine Revision ist nicht möglich.