Kelheimer Joggerin-Mörder scheitert vor EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage eines Sexualstraftäters aus dem Landkreis Regensburg abgewiesen. Der Mann hatte in Straßburg gegen seine nachträgliche Sicherungsverwahrung geklagt. Die deutschen Gerichte hätten zu Recht angenommen, dass die psychische Störung des heute 38-Jährigen seine Inhaftierung rechtfertige, begründete der EuGH seine Entscheidung. Der Mann hatte vor 20 Jahren bei Kelheim eine Joggerin ermordet und saß dafür zehn Jahre in Haft. Anschließend kam er in Sicherungsverwahrung.