Kassenärzte: „Entscheidung über Priorität nicht den Ärzten aufbürden“

Die Entscheidung darüber, wer als Risiko-Patient vorrangig eine Corona-Impfung erhält, darf nicht den niedergelassenen Haus- und Fachärzten aufgebürdet werden. Diese Forderung erhob heute der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München. Es sei vielmehr Sache der Politik, klare Prioritäten festzulegen und diese auch in der Öffentlichkeit zu kommunizieren, anstatt die Verantwortung dafür individuell den Praxen zu übertragen.
Am Wochenende hatte das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die niedergelassenen Haus- und Fachärzte den Risikopatienten per Attest eine Impfberechtigung ausstellen.
Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: „Die Vorstellung, dass in den Praxen jetzt millionenfach Impf-Atteste ausgestellt werden könnten, ist absolut weltfremd und hat mit der gelebten Wirklichkeit in Behandlung und Diagnostik von Krankheiten nichts zu tun.