Further „Todesfahrer“ freigesprochen

Das Amtsgericht Cham hat heute einen Autofahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der 41-Jährige soll vor drei Jahren in Furth im Wald einem Rollerfahrer die Vorfahrt genommen haben. Der stürzte und starb später an seinen Verletzungen, der Unfallverursacher flüchtete. Das Gericht konnte dem Angeklagten heute keine Schuld nachweisen, im Gegenteil, er wurde sogar entlastet. Der eigentliche Todesfahrer ist weiter unbekannt, trotz Überprüfung von 4.500 Autos.