Asyl-Straftäter von Arnschwang durfte nicht abgeschoben werden

Nach dem tödlichen Drama in einer Asylunterkunft in Arnschwang sind weitere Details zum Täter bekannt geworden. Wie die Regierung der Oberpfalz mitteilte, sollte der Afghane eigentlich abgeschoben werden. Der 41-Jährige konnte das jedoch gerichtlich verhindern. Als konvertierter Christ drohe ihm in seinem Heimatland Todesgefahr, so die Begründung. Der Mann hatte am Samstag einen fünfjährigen Jungen in Arnschwang erstochen, er wurde von Polizisten erschossen.