Von Mittwoch auf Donnerstag sind im Landkreis Amberg-Sulzbach 58 neue COVID-19-Fälle hinzugekommen. Das Robert Koch-Institut meldet nun für den Landkreis Amberg-Sulzbach einen 7-Tage-Inzidenzwert von 200,9. Daher tritt ab morgen (Freitag, 11. Dezember 2020, 0 Uhr) unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr in Kraft.
Ab sofort dürfen die Menschen im Landkreis Amberg-Sulzbach in diesem Zeitraum ihre Wohnung nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Dazu gehören die Arbeit, medizinische Notfälle sowohl für Mensch als auch Tier, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen) oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.
Zwischen dem 24. und dem 26. Dezember gilt auch der Besuch von Gottesdiensten und das Zusammentreffen von Glaubensgemeinschaften als triftiger Grund.
Zudem findet an allen Schulen ab der Jahrgangsstufe 8 Distanzunterricht statt. Davon ausgenommen sind nur die jeweils letzten Jahrgangsstufen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.
Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform sind untersagt.
Darüber hinaus sind Märkte zum Warenverkauf untersagt mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte.
Die strengeren Regeln für den Landkreis gelten mindestens so lange, bis der Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 lag.