42 neue Corona Infektionen und ein Todesfall im Kreis Schwandorf

Mit 42 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.796. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 100,8 lag, steigt nach übereinstimmenden Angaben von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) auf 105,5. Mit dem Tod einer 94-jährigen Heimbewohnerin steigt die Zahl der Verstorbenen auf 151.

In einer Firma, in der die Testungen noch nicht abgeschlossen sind, sind 35 von 220 Mitarbeitern positiv. Die deutliche Mehrzahl der Fälle betrifft eine Schichtgruppe.

Keine Impfdose soll ungenutzt bleiben

In unserem Impfzentrum ist die logistische Planung so, dass nichts verworfen wird. Sollte jedoch kurzfristig jemand absagen, wird entweder über das Registrierungsportal BayIMCO ein weiterer Termin freigegeben oder es wird kurzfristig an verfügbare Rettungskräfte (z.B. THW, Rettungsschwimmer, Feuerwehr, etc.) verimpft.

Impfnachweis per Impfbuch oder Impfkarte

Zu unserem Erstaunen wurde uns zugetragen, dass manche Geschäfte den Impfnachweis nicht anerkennen würden, weil es sich um eine Impfkarte und nicht um einen Eintrag im gelben Impfbuch handelt. Wir haben diesen Weg gewählt, weil die Impfkarte personalisiert, also genau einer bestimmten Person zugeordnet und deshalb weitestgehend fälschungssicher ist. Dem gegenüber sind die persönlichen Daten wie Name und Geburtsdatum im Impfpass lediglich auf der Vorderseite abgedruckt. Davon, dass die Impfkarte weniger rechtssicher sei, kann also nicht die Rede sein. Wir haben darüber bereits in unserer Pressemitteilung Nr. 310 vom 11. März berichtet. Wenngleich also eine Ablehnung der Impfkarte durch ein Geschäft nicht sachgerecht ist, ist es freilich möglich, die Impfung auch direkt in den Impfpass eintragen zu lassen. Dies kann jeder niedergelassene Arzt tun, auch der, der die Impfung nicht selbst vorgenommen hat.