Weniger Kontakte, weniger Bewegungsfreiheit – Diese Corona Maßnahmen gelten ab Montag

15-Kilometer-Radius in Hotspots, kaum noch Kontakte, Geschäfte und Gastronomie weiterhin geschlossen – der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geht weiter.

Ministerpräsident Markus Söder  bezeichnete die Maßnahmen in seiner Regierungserklärung am Freitag als alternativlos. CSU und Freien Wähler stimmten der neuen Verordnung zu. AfD, SPD und FDP stimmten dagegen. Die Grünen enthielten sich.  Alle Neuregelungen gelten von Montag (11. Januar) an.

Die Maßnahmen im Überblick:

  •  Freizeitunternehmungen: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner wird der Aktionsradius der Menschen auf 15 Kilometer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn triftige Gründe vorliegen. Auf diese Weise sollen vor allem touristische Ausflüge unterbunden werden. SPD-Fraktionschef Horst Arnold kritisierte, dass viele der von Tagestourismus besonders betroffenen Alpenregionen derzeit unter der Inzidenz von 200 lägen und die Maßnahme somit ungeeignet sei. Söder erinnerte an die bereits jetzt gegebene Möglichkeit für besonders betroffene Kommunen, touristische Tagesreisen bei hohen Inzidenzen zu untersagen. Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich immer auf den gesamten Wohnort nicht auf die genaue Anschrift.

 

  •  Private Zusammenkünfte: Die Menschen dürfen untereinander nicht mehr in der bisherigen Form zusammenkommen. Erlaubt sind Treffen nur noch mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Nach den Worten Söders sollen Kinder bis einschließlich drei Jahre von den Vorgaben bei Treffen mit anderen Hausständen ausgenommen werden. Bislang galt: Maximal fünf Personen dürfen sich treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Die neue Regelung zielt darauf ab, Angehörigen-Besuche bei Senioren auch weiterhin zu ermöglichen.

 

  • Schulen/Kitas: In Schulen und Kitas soll es künftig nur Notbetreuung geben – und zwar «für alle, die es brauchen», sagte Söder. Kinder und Jugendliche sollen bis Ende Januar im Distanzunterricht lernen, wo dies möglich sei. Die Faschingsferien (15. bis 19. Februar) entfallen. Familien können sich künftig eine feste weitere Familie aussuchen, mit der sie sich bei der Kinderbetreuung abwechseln, falls dies nötig ist.

 

  •  Wirtschaft: Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Fitnessbetriebe sowie der Einzelhandel bleiben in der bisherigen Form geschlossen. Eine gewisse Lockerung für den Handel gibt es allerdings: Das Prinzip «Click&Collect», also das Online-Bestellen von Waren, die dann persönlich im Geschäft des Einzelhändlers abgeholt werden, wird ausdrücklich erlaubt. In anderen Bundesländern war der Service bereits erlaubt. Bayern hatte davon aus Angst vor Kundenansammlungen vor den Geschäften zunächst Abstand genommen. Die Corona-Hilfen für November sollen Betrieben vom 12. Januar an ausgezahlt werden.

 

  • Reiserückkehrer: Wie bisher müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit der Einreise einen Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf oder unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden muss. Zudem gilt eine Quarantänepflicht: Reiserückkehrer müssen sich unmittelbar in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage ständig aufhalten. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Tests beendet werden. Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, müssen eine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Berufspendler oder Durchreisende, bleiben unberührt.

 

  • Homeoffice: Um Kontakte zu reduzieren, appelliert die Regierung an alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.

 

  • Kantinen: Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.