Weitere Lockerungen ab 1. Juni im Landkreis Cham

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham heute (Montag, 31. Mai 2021) schon den sechsten Tag in Folge unter den Schwellenwert von 50 bzw. 35 liegt, gibt es ab Dienstag, 1. Juni 2021, weitere Erleichterungen für die Menschen im Landkreis Cham.

Künftig dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Hausständen treffen, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen.

Es entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie, in Theatern, Konzerthäusern und Kinos, bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Besucher mit festen Sitzplätzen), beim Sport im Innen- und Außenbereich, in Fitnessstudios, Freibädern und bei touristischen Bahn- und Reisebusverkehren, Stadt- und Gästeführungen sowie Kultur- und Naturführungen im Freien. Im Einzelhandel war schon bisher kein Test mehr nötig. Hier sowie in der Außengastronomie, in Museen und Ausstellungen, in Kulturstätten und Zoos entfällt jetzt auch die Terminbuchung. 

Für den Besuch von Fitnessstudios und Freibädern sowie bei körpernahen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Beim Sport gibt es ebenfalls Lockerungen. Auch im Innenbereich ist kontaktfreier Sport wieder möglich. Unter freiem Himmel ist es zudem möglich, Kontaktsport in Gruppen bis zu 25 Personen zu betreiben.

Die Kindertagesstätten können wieder in den Regelbetrieb gehen. Freiwillige Tests, kindegerecht durch die Eltern, sind empfohlen. Für die Grundschulen beginnt nach den Pfingstferien der Präsenzunterricht. In allen anderen Schulen ebenfalls, soweit der Mindestabstand eingehalten werden kann. Testung zweimal in der Woche ist weiterhin notwendig.