Was ändert sich beim Friseur und in der Kirche?

Peu à peu lockert die bayerische Staatsregierung die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ab heute geht es mit Friseuren und Gottesdiensten weiter. Was die charivari-Hörer nun wissen müssen.

ZUM THEMA FRISEURE:

Muss ich einen Mundschutz im Friseursalon tragen?

Ja. Sowohl Friseure als auch Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Man kann einen eigenen mitbringen, die Salons werden aber wohl auch einen bereitstellen. Probleme beim Schneiden soll es da nicht geben, sagt Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Gegebenenfalls nimmt man die Schlaufen kurzzeitig vom Ohr. Damit der Mundschutz dann nicht abfällt, könnte ihn der Kunde in dieser Zeit festhalten.

Wie wirken sich die neuen Vorgaben auf die Preise aus?

Kunden müssen wohl mehr bezahlen. Der Grund dafür ist zum einen der zeitliche Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard. Zum anderen müssen die Salons mehr Geld für Schutzausrüstung wie Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel ausgeben. Wie teurer ein Haarschnitt künftig wird, lässt sich allerdings nicht genau beziffern. Der Verband Deutscher Friseurunternehmen rechnet mit einem durchschnittlichen Preisanstieg von ein bis zwei Euro.

Werden weiterhin alle Dienstleistungen angeboten?

Kunden werden sich auf Abstriche einstellen müssen. «Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden», heißt es dazu in dem Schutzstandard. Das trifft etwa die auf Bärte spezialisierten Barber besonders. Sie können nur Herrenhaarschnitte anbieten.

Haare waschen wird mit dem Standard für alle Kunden Pflicht. So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Weil man auch auf dem Weg zum Salon mit dem Virus in Kontakt kommen könnte, reicht es nicht, sich vor dem Friseurbesuch die Haare selbst zu waschen.

Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee wird es außerdem vorübergehend beim Friseur nicht geben. Eine Zeitschrift beim Haareschneiden oder Föhnen zu lesen, ist ebenfalls verboten. Beides soll das Infektionsrisiko in den Salons verringern.

Kann man jetzt nur noch mit einem Termin zum Friseur?

Theoretisch sind «Walk-in-Friseure», also solche ohne Terminvergabe, weiter erlaubt. Der Zentralverband empfiehlt aber Terminabsprachen. Wegen der erwartbar hohen Nachfrage nach der Wiedereröffnung dürfte es schwer werden, ohne Ankündigung einen Haarschnitt zu bekommen. Der Schutzstandard verbietet zudem Wartebereiche in den Salons.

Was ist, wenn ein Kunde oder Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wird?

Dazu sollen alle Kunden ihre Kontaktdaten im Friseursalon hinterlassen. Dazu zählt nicht nur die Adresse, sondern etwa auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse. So sollen Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Will man seine Daten nicht bereitstellen, gibt es übrigens auch keine Bedienung. «Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind», steht in dem Arbeitsschutzstandard.

ZUM THEMA GOTTESDIENSTE:

Wann werden die ersten Gottesdienste mit Besuchern stattfinden?

Das ist ganz unterschiedlich: Im Erzbistum Bamberg wird es nach Angaben eines Sprechers erst ab 10. Mai öffentliche Gottesdienste geben. «Die Zeit bis dahin wird genutzt, um die notwendigen Schutzkonzepte vorzubereiten und umzusetzen.» In anderen Bistümern wird schon konkret geplant: Einer der ersten Gottesdienste dürfte in Eschenbach in der Oberpfalz (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) stattfinden. Dort hat Stadtpfarrer Thomas Jeschner für Montag 0.05 Uhr zu einem Gottesdienst in die St.-Laurentius-Kirche geladen.

Er freue sich, wieder Gottesdienste mit Besuchern in der Kirche feiern zu können, sagte Jeschner der Deutschen-Presse Agentur. «Den Wunsch in der Gemeinde habe ich deutlich vernommen.» Er muss nach eigenen Angaben nun mit dem Hausmeister die Kirche ausmessen und Sitzreihen sperren. «Theoretisch haben wir hier Platz für über 300 Menschen», sagte Jeschner. «Aber jetzt mit den Abstandsregeln können wir nur maximal jede zweite Sitzreihe besetzen.»

Welche Maßnahmen werden getroffen?

Die Diözese Regensburg beispielsweise hat Anweisungen zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften versandt, wie es sie auch in anderen Bistümern gibt. Demnach soll durch telefonische Anmeldung, Teilnahmekarten oder ähnliches kontrolliert werden, wer in den Gottesdienst kommt und dass eine maximal zulässige Zahl an Besuchern nicht überschritten wird. Außer für Mitglieder eines Hausstands gilt ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen.

Die Dauer der Liturgie darf auch 60 Minuten nicht überschreiten und alle Liturgen sollen sich vor und nach der Liturgie gründlich die Hände waschen, wie es weiter heißt. «Der Volksgesang sollte auf Grund des erhöhten Partikelausstoßes beim Singen stark reduziert werden», heißt es weiter. «Chorgesang ist nicht möglich. Das Gotteslob kann nur benutzt werden, wenn es von Zuhause mitgebracht wird.» Bei der heiligen Messe dürfen dem Priester oder Diakon kein Wein und Wasser gereicht werden. Und für die Kollekte sollen Körbchen an den Eingängen aufgestellt werden, die ohne Berührung benutzbar sind.

Was ist mit Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Hochzeiten und Beerdigungen?

Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen sollen nach Angaben der Diözese Regensburg im engen Familienkreis stattfinden mit Abstands- und Hygienevorschriften. Erstkommunion und Erstbeichte sollen nicht vor dem 31. August 2020 stattfinden. Firmungen wird es demnach erst 2021 wieder geben. Beichten seien unter Wahrung eines großen Abstandes von mindestens 2,5 Metern in der Kirche möglich. «Dabei kann zum besseren Verständnis auch ein mobiles Telefon (Handy, Smartphone) verwendet werden», heißt es weiter – gerade wenn zwischen Priester und Beichtenden zur Anonymität eine Holzwand aufgestellt werde. «Möglicherweise ist es zur Wahrung des Beichtgeheimnisses anzuraten, dass sich keine weiteren Personen in der Kirche befinden.»

Wird es weiter Online-Übertragungen geben?

Ja, gerade mit Blick auf ältere Gläubige und solche mit Vorerkrankungen, die zum eigenen Schutz besser nicht in die Kirche kommen sollten. Im Bistum Passau etwa sind Live-Übertragungen der Gottesdienste den Angaben nach zumindest bis Mitte Mai und an besonderen Festtagen geplant – über die schon erprobten Online-Medien sowie das regionale Fernsehen. «Wir waren sehr überrascht, wie viele Menschen das Angebot wahrgenommen und die Gottesdienste via Fernsehen und Streaming mitgefeiert und uns dankbare Rückmeldungen gegeben haben», sagte Bischof Stefan Oster laut Mitteilung.

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