Waisenhausstiftung Stadtamhof und Papier Liebl helfen

Ab sofort sind im Amt für Jugend und Familie in Regensburg Gutscheine für Schulmaterial erhältlich

Auch in diesem Jahr können bedürftige Familien beim Amt für Jugend und Familie einen Antrag auf einen Gutschein über
100 Euro zum Kauf von Schulmaterial stellen.

In der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 2017 liegen Gutscheine im Wert von 100 Euro beim Amt für Jugend und Familie bereit. Mit diesem Gutschein können Schulmaterialien aller Art bei der Firma Papier Liebl (Hermann-Geib-Straße 16) in Regensburg erworben werden.

„Ich freue mich, dass diese Aktion schon seit so vielen Jahren besteht. Auch wenn mittlerweile ein großer Teil des Schulbedarfs durch das Bildungs- und Teilhabpaket abgedeckt werden kann, so gibt es immer noch Familien, die auf diese Gutscheine angewiesen sind. Es ist mir sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen für ihren Schulalltag gut ausgestattet sind“, betont Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Begünstigte der Gutscheinaktion

Der Gutschein im Wert von 100 Euro zur Beschaffung von Schulsachen ist für Familien gedacht, deren Einkommen nur geringfügig über dem Schwellenwert liegen. Dazu gehören alle Familien, die für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergarten, Hort, Krabbelstube) und die Tagespflege oder die Mittagsbetreuung an Schulen bereits eine finanzielle Förderung durch das Amt für Jugend und Familie erhalten.

Geldleistung oder Gutschein

Keinen Gutschein erhalten können Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft leben und Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben. Sie erhalten von dem für sie zuständigen Jobcenter zusätzlich 100 Euro für die Beschaffung von Schulbedarf, die in zwei Teilbeträgen von
70 Euro und 30 Euro ausgezahlt werden. Eine Geldleistung in Höhe von 100 Euro aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket gibt es außerdem für Familien,

  • die im Rahmen der Sozialhilfe eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten,
  • die wegen ihres geringen Einkommens auf Wohngeld angewiesen sind,
  • die einen Kinderzuschlag über die Familienkasse bei der Arbeitsagentur beziehen,
  • die als Asylbewerber anspruchsberechtigt sind.

Ein Formular zur Gutscheinantragstellung ist unter www.regensburg.de/formulare (Beihilfen/Zuschüsse) eingestellt. Es kann bereits vorab von den Eltern ausgefüllt und mitgebracht werden.

Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ab 1. August. bis 31. Oktober 2017 durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend und Familie in der Richard-Wagner-Straße 17 zu den üblichen Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr

Rückfragen zur Gutscheinaktion werden unter Telefon 507-1512 und 507-3514 gerne beantwortet.

Um einen zügigen und unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten, sollten die Antragstellerinnen oder Antragsteller die aktuellen Bescheide zur Kindertagesbetreuung mitbringen. Andernfalls müsste ein Einkommensnachweis vorgelegt werden, damit die Bedürftigkeit geprüft werden kann. Auf jeden Fall ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Pass) notwendig.

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