Wahlunterlagen Schwandorf verschickt

Alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl der Stadt Schwandorf, die im Wahlverzeichnis eingetragen sind, sollten jetzt ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Seit heute kann das Wählerverzeichnis bis Ende der Woche im Rathaus Schwandorf beim Einwohnermeldeamt eingesehen werden. In digitaler Form. Wer glaubt, dort seien Fehler drin oder wer keinen Benachrichtigungsbrief erhaltet hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, der kann noch bis Freitag 12 Uhr beim Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der kann seine Unterlagen entweder schriftlich anfordern oder digital auf der Webseite der Stadt Schwandorf.