Wahlfälschung in Geiselhöring: Nur fünf statt sieben Angeklagte

Der Prozess um die Wahlfälschung von Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen wird wie geplant mit fünf und nicht mit sieben Angeklagten starten. Das gab heute das Oberlandesgericht Nürnberg bekannt. Es hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg verworfen, sie hatte sieben Beschuldigte angeklagt. Bei zwei der Verdächtigen sei eine Verurteilung aber unwahrscheinlich, erklärte ein Gerichts-Sprecher. Die Beschuldigten sollen bei der letzten Kommunalwahl die Briefwahl-Stimmzettel von über 400 Erntehelfern ausgefüllt oder sie bei der Stimmabgabe beeinflusst haben.