VGH widerspricht Regensburger Flüchtlings-Urteil

Syrischen Flüchtlingen droht nach Rückkehr ins Heimatland nicht zwangsläufig die Verfolgung. Zu dieser Einschätzung kam gestern der bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach und widerspricht damit dem Verwaltungsgericht Regensburg. Das hatte in vier Fällen die Auffassung vertreten, den klagenden Syrern drohe bei ihrer Rückkehr Verhaftung und Folter. Daher stehe ihnen ein regulärer Flüchtlingsstatus zu. Dagegen hatte der Staat Berufung eingelegt, gestern begann das Verfahren in Ansbach. Mit einem Urteil zu den asylrechtlichen Präzedenzfällen wird in einigen Tagen gerechnet, die Entscheidung könnte Signalwirkung haben, es sind 540 ähnliche Fälle anhängig.