Verwaltungsgericht Regensburg: Braunbär Ben darf im Gnadenhof bleiben

Einer der letzten Zirkusbären in Deutschland wird nicht in die Manege zurückkehren. Der bisherige Halter habe auf
alle Rechte an dem Tier verzichtet, teilte das Verwaltungsgericht Regensburg am Mittwoch mit. Der Braunbär Ben werde deshalb im Gnadenhof für Bären im niederbayerischen Bad Füssing bleiben.

Das Landratsamt Deggendorf hatte dem Besitzer das Tier vor rund einem Jahr wegen wiederholter, erheblicher Vernachlässigung weggenommen. Daraufhin war der Mann vor Gericht gezogen. Eigentlich sollte am kommenden Dienstag verhandelt werden. Der Kläger habe jedoch einem Vergleich zugestimmt, gab das Gericht bekannt.

Das Landratsamt hatte sich im März 2016 ein Bild von den Bedingungen in dem fahrenden Zirkus gemacht, der damals in Plattling gastierte. Der damals 22 Jahre alte Bär war unbetreut und ohne Futter und Wasser im fensterlosen Teil eines Transportwagens eingesperrt – ohne Zugang nach draußen. Die Behördenmitarbeiter beschlagnahmten das Tier
daraufhin.

Tierschützer hatten die Aktion damals begleitet. Der Deutsche Tierschutzbund und die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ hatten gefordert, das Tier keinesfalls seinem Besitzer zurückzugeben. Ben gilt als einer der letzten Zirkusbären in Deutschland, nach Angaben von „Vier Pfoten“ war er sogar der letzte Bär in einem fahrenden Zirkus.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im vergangenen April eine Beschwerde des Unternehmers gegen die Beschlagnahmung zurückgewiesen. „Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein“, teilte der VGH damals mit. So sei der Braunbär über Stunden bei geschlossener
Seitenklappe in einem viel zu engen, abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen. Nach Einschätzung der Amtstierärztin sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit sowie ohne Beschäftigung erheblich vernachlässigt worden.