Versicherung muss Regensburger Wirt keinen Corona-Ausfall zahlen

Ein Regensburger Wirt bekommt von seiner Versicherung keinen Cent für Corona-Verdienstausfälle und das zu Recht. Das Landgericht Regensburg hat heute eine Klage des Wirtes gegen die Versicherung abgeschmettert. Begründet wird das Urteil so: Im Jahr 2013 wurde erfasst, bei welchen Ursachen und Krankheiten gezahlt werden muss, Corona war damals noch unbekannt, fällt also nicht unter die Zahlungspflicht, so das Landgericht Regensburg. Der Wirt will Berufung einlegen.

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