Verschärfte Corona-Regeln in Bayern in Kraft

In Bayern gelten seit Mitternacht nochmals deutlich schärfere Corona-Regeln. Die entsprechende Verordnung, die Kabinett und Landtag am Dienstag beschlossen hatten, wurde am Abend veröffentlicht und trat damit pünktlich zum Mittwoch in Kraft.

Für Ungeimpfte gelten nun strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr öffnen. Weihnachtsmärkte sind untersagt. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Zudem gilt nun quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

In extremen Hotspots muss das öffentliche Leben zudem – dies aber erst ab Donnerstag – ganz grundsätzlich heruntergefahren werden. Schulen und Kitas bleiben bayernweit offen, der Handel ebenfalls.

Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten sind von der 2G- und der 2G-plus-Regel ausgenommen. Eine Ausnahme gilt laut Kabinettsbeschluss befristet bis Jahresende zudem für alle 12- bis 17-jährigen Schüler «zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten», für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen. Nicht erlaubt ist ungeimpften 12- bis 17-Jährigen dagegen ab sofort der Friseurbesuch oder der Besuch von Bibliotheken – hierfür gibt es keine Ausnahmen.

«Ungeimpfte minderjährige Schülerinnen und Schüler sind von dem 2G-Erfordernis in Gastronomie und Beherbergung deshalb ausgenommen, weil andernfalls geimpfte Eltern mit ihren ungeimpften Kindern nicht gemeinsam ein Gasthaus aufsuchen könnten», teilte das Gesundheitsministerium dazu auf Anfrage mit. «Dieses Bedürfnis stellt sich bei Friseurterminen nicht in gleicher Weise.» Und Bibliotheken sei es weiter gestattet, einen Abhol- und Bringdienst einzurichten. (dpa)