Versammlungen verboten – aber Stuttgart rüstet sich für Proteste

Trotz des auch juristisch bestätigten Verbots der Corona-Proteste in Stuttgart richtet sich die Polizei am Samstag auf einen größeren Einsatz in der Stadt ein. Neben angemeldeten Gegendemonstrationen sei davon auszugehen, dass Menschen aus Protest gegen die Corona-Auflagen auf die Straße gingen oder nicht über die Verbote informiert seien, sagte ein Polizeisprecher. Das gehe auch aus Ankündigungen in den sozialen Medien hervor.

«Die Stuttgarter Polizei bereitet sich intensiv auf die Einsatzlage und damit erneut auf einen Großeinsatz vor», sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums. Mehrere Hundert Polizeibeamte sind demnach in der Innenstadt im Einsatz, auch Polizeireiter, Drohnen und Wasserwerfer stünden bereit.

Zum Schutz gilt in der Stadt einmalig am Samstag auch eine Maskenpflicht in der City und auf größeren Plätzen. Dies ist unter anderem relevant, weil Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung die Politik zum Eindämmen der Corona-Pandemie kritisieren und die Maßnahmen als Einschränkung der Grundrechte bewerten. Eine große Zahl verweigert sich auch dem Tragen von Masken.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte der Stadt am Freitag in letzter Instanz den Rücken gestärkt und die Verbote bestätigt. Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hatte unter anderem argumentiert, angesichts der steigenden Infektionszahlen bedrohten die Proteste Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen. Auflagen allein reichten zudem wohl nicht aus, um das Risiko zu reduzieren. Am Freitag rief Nopper zudem eindringlich dazu auf, die Demonstrationen zu meiden. «Wer zu diesen verbotenen Kundgebungen geht, gefährdet sich und andere», sagte er.

Am Donnerstag hatte bereits das Verwaltungsgericht die Auffassung des Rathauses geteilt. «Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden», hieß es unter anderem. Auch gibt es laut Stadt und Gericht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter. Der Verwaltungsgerichtshof teilte am Freitagabend mit, das Gericht habe «zu Recht darauf abgestellt (…), dass bei der vorangegangenen Versammlung vom 13. März 2021, bei der die Antragsteller als Versammlungsleiter auftraten, die Abstandsregeln und die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, vielfach verletzt wurden».

Die Anmelder hatten eingewandt, von den Versammlungen gehe keine unmittelbare und erhebliche Gefahr aus. Die Stadt könne sich auch nicht auf die Sieben-Tage-Inzidenz berufen, da diese kein tauglicher Parameter sei, um die Gefahren einzuschätzen.

Mit dem Verbot wollten Nopper und seine Verwaltung vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

In den vergangenen Wochen haben sich die Gerichte nicht eindeutig festgelegt, wann die Gegner der Corona-Politik auf die Straße gehen können und wann nicht. Für das vergangene Wochenende hatten zum Beispiel die Städte Heilbronn und Rastatt geplante Demos mit Verweis auf den Infektionsschutz untersagt. In beiden Fällen wehrten sich die Veranstalter, in Heilbronn auch mit Erfolg.