Verfassungsgericht prüft Verbot von Corona-Protesten in Stuttgart

Nach dem Verbot zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik in Stuttgart haben die Veranstalter das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es seien entsprechende Eilanträge eingegangen, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Samstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt. Es geht dabei um zwei Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Die Polizei hat sich unabhängig vom Ausgang der Verfahren auf einen größeren Einsatz in der Stadt eingestellt.