Urteil um Schadensersatz für Kelheimer „Joggerin-Mörder“ verschoben

Im Prozess um Schadenersatz für den sogenannten „Joggerin-Mörder“ verkündet das Landgericht Regensburg morgen doch noch kein Urteil. Es wurde auf Ende Juli verschoben, weil es noch Beratungsbedarf gibt. Der Mörder verlangt 44.500 Euro für die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung. Er hatte 1997 bei Kelheim eine Joggerin getötet und saß zehn Jahre in Jugendhaft, seitdem befindet er sich in Sicherungsverwahrung. Dafür klagt der Mann aus dem Landkreis Regensburg jetzt auf Entschädigung.