Urteil: Riedenburger Steuerberater muss Fremdenverkehrsbeitrag zahlen

 Ein Steuerberater aus Riedenburg muss seiner Gemeinde Fremdenverkehrsbeitrag zahlen. Der bayerische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München habe die Berufung des Klägers zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die Gemeinde Riedenburg (Landkreis Kelheim) hatte den Steuerberater zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen, weil dessen Kanzlei vom Tourismus einen mittelbaren Vorteil über Mandanten hatte, die ihrerseits vom Fremdenverkehr direkt profitierten. Einzelheiten konnte der VHG-Sprecher nicht nennen, weil die Begründung des Gerichts erst in einigen Wochen vorliegen wird.