Urteil: Regensburger Eisdiele darf keine Barhocker aufstellen

Die Regensburger Eisdiele „Stenz“ ist mit einer Klage gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht abgeblitzt. Die Eisverkäufer wollten Stehtische und Barhocker vor ihrer Eisdiele aufstellen. Die Stadt verbot das mit der Begründung, dass Barhocker den Blick auf´s Welterbe stärker verdecken,als normale Stühle. Dagegen klagte das „Stenz“ – vergeblich:Das Verwaltungsgericht urteilte gestern, dass die Stadt ihren Ermessensspielraum genutzt, aber nicht überschritten habe. Die Kosten für das Verfahren trägt der Kläger.