Urteil: Oberpfälzer Badbetreiber muss nicht vor Rutschgefahr warnen

Ein Freizeitbad-Betreiber muss nicht vor Rutschgefahr in der Nähe eines Schwimmbeckens warnen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat jetzt ein Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt. Dort hatte eine Frau geklagt, weil sie in einem oberpfälzer Erlebnisbad ausgerutscht war und sich dabei verletzt hatte. Schon die Regensburger Richter urteilten für den Badbetreiber, dagegen ging die Frau in Berufung, die jetzt abgeschmettert wurde.