Urteil „lebenslang“ für Mord auf kurdischem Neujahrs-Fest in Parsberg ist rechtskräftig

Mit einem Küchenmesser hat ein Mann vergangenes Jahr auf einem Fest in Parsberg seinem Cousin ins Herz gestochen. Deutschlands höchstes Strafgericht bestätigt nun seine lebenslange Haftstrafe.

Nach der tödlichen Messerattacke auf einem kurdischen Neujahrsfest in Parsberg hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die lebenslange Haftstrafe für den Täter bestätigt. Der sechste Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das den Syrer im Februar wegen Mordes schuldig gesprochen hatte, ist damit rechtskräftig.

Den Ermittlungen zufolge besuchte der Mann am 23. März 2025 mit seiner Frau und seinen fünf Kindern das Fest in Parsberg. Unter den rund 1.000 Gästen entdeckte er seinen Cousin, den er für den gewaltsamen Tod von dessen damals 15 Jahre alter Ehefrau – der Schwester des Angeklagten – im Jahr 2005 in Syrien verantwortlich machte. Mit einem Küchenmesser näherte er sich demnach dem 39-Jährigen von hinten und stach ihm gezielt ins Herz.

Das Landgericht wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe zur vermeintlichen Herstellung der Familienehre getötet, sagte der Vorsitzende Richter. Der BGH konnte bei seiner Prüfung des Urteils nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen.

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