Urteil im Rocker-Prozess: 3x Geldstrafe, 1x Haft

Das Urteil im Regensburger Rocker-Prozess ist gefallen: Drei Mitglieder der Bandidos wurden wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt, darunter der NPD-Funktionär Sascha Roßmüller. Nur einer der Angeklagten muss ins Gefängnis. Als freier Mann konnte der angebliche Anstifter eines blutigen Rocker-Angriffs auf einen verfeindeten Motorrad-Club heute das Gericht verlassen. Das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller, wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Regensburg sprach den 43-Jährigen wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er muss 1.600 Euro zahlen. Zwei weitere Bandidos-Rocker erhielten ebenfalls Geldstrafen wegen Beihilfe. Nur einer der vier Angeklagten muss in Haft: Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt.