Urteil im Regensburger Korruptionsprozess

Im Regensburger Korruptionsprozess ist der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Von einer Strafe werde aber abgesehen, entschied das Landgericht Regensburg am Mittwoch. Das Gericht kam zu diesem Urteil, da Wolbergs nach der langen Verhandlung und der U-Haft ruiniert sei, so Richterin Escher.

Der 48-jährige Wolbergs musste sich seit vergangenem Herbst vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem Bestechlichkeit zur Last gelegt und eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Der mitangeklagte Bauunternehmer Volker Tretzel wurde wegen Vorteilsgewährung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, dessen früherer Mitarbeiter Franz W. wegen mehrerer Vorwürfe zu Geldstrafen. Der ehemalige SPD Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Norbert Hartl, wurde freigesprochen.

Es ging in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob Spenden des Bauunternehmers Tretzel an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 und an den Sportverein Jahn Regensburg bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzels Firma eine Rolle gespielt haben.

Die Ankläger sahen dies als erwiesen an. Ihrer Überzeugung nach profitierte Wolbergs zudem durch vergünstigte Renovierungsarbeiten an einem Ferienhaus, seine Mutter und Schwiegermutter bekamen durch Preisnachlässe beim Kauf von Eigentumswohnungen. Wolbergs hat die Vorwürfe stets bestritten.

Wolbergs war 2014 als SPD-Kandidat in einer Stichwahl mit großer Mehrheit zum Oberbürgermeister gewählt worden. Im Juni 2016 begannen die Ermittlungen gegen ihn, Anfang 2017 musste er für sechs Wochen in Untersuchungshaft und wurde vorläufig vom Amt suspendiert. Der Prozess begann Ende September 2018. Im April 2019 trat Wolbergs aus der SPD aus.

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