Urteil im Bayern-Ei Prozess in Regensburg

Sechs Jahre nach dem Salmonellen-Skandal um die niederbayerische Firma Bayern-Ei ist der frühere Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg legte ihm am Dienstag Betrug in 190 Fällen sowie 26 Fälle der fahrlässigen Körperverletzung zur Last. Das Gericht ordnete zudem an, bei dem Mann Vermögen in Höhe von 1,6 Millionen Euro einzuziehen – der Betrugssumme entsprechend. Damit soll sichergestellt werden, dass der Ex-Geschäftsführer an dem Betrug nicht verdient hat, erläuterete ein Gerichtssprecher.

Angesichts der Krise um das Coronavirus ging der Prozess damit schneller zu Ende als geplant. Das Strafmaß hätte eigentlich erst kommende Woche verkündet werden sollen.

Als Bewährungsauflage muss der 49-Jährige 350 000 Euro an verschiedene soziale Einrichtungen zahlen, führte der Vorsitzende Richter Michael Hammer aus. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unerwartet kam die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nicht. Gericht, Anklagebehörde und Verteidigung hatten sich vor zwei Wochen auf einen Strafrahmen verständigt. Am Dienstagmorgen hatte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten, eine Bewährungsauflage in Höhe von 350 000 Euro sowie eine Vermögensabschöpfung über 1,6 Millionen Euro gefordert. Die Verteidiger des 49-Jährigen plädierten auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann auch einen Fall der Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Hiervon rückte sie mangels Beweisen ab. Das Gericht teilt diese Einschätzung. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Tod eines Seniors in Österreich und Eiern der Firma Bayern-Ei zwar wahrscheinlich sei, jedoch nicht zweifelsohne sicher.

Der Senior war vor seinem Tod zweimal wegen einer Salmonellen-Infektion in einem Krankenhaus zur Behandlung. Unklar sei geblieben, ob es sich um zwei unabhängige Infektionen gehandelt habe oder ob die zweite eine Folge der ersten gewesen ist. Die erste Infektion habe sich auf Bayern-Ei-Ware zurückführen lassen. Eine Salmonellen-Infektion sei zwar «die wahrscheinlichste, nicht aber die einzige denkbare Todesursache», sagte der Richter.

Zugunsten des Angeklagten sei berücksichtigt worden, dass er nicht vorbestraft sei, bereits acht Monate in Untersuchungshaft gesessen habe und das Verfahren sehr lange gedauert habe. Zudem habe er eingeräumt, von den positiven Salmonellen-Proben gewusst zu haben. Negativ anzulasten sei ihm, dass er die Taten über einen längeren Zeitraum beging. Er hätte Zeit gehabt, innezuhalten. Für die Opfer hätten die Taten erhebliche gesundheitliche Folgen gehabt.

Florian von Brunn, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion bewertete den «Deal» zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kritisch. Jedoch, so sagte er, bekomme der Angeklagte «immerhin» eine Freiheitsstrafe – wenn auch auf Bewährung. «Das begrüße ich ausdrücklich, schließlich sind zahlreiche Menschen erkrankt. Leider konnte nicht alles abschließend geklärt werden.» Als Konsequenz aus dem Verfahren forderte er von Staatsregierung und Behörden, alles daranzusetzen, um in Zukunft solche Lebensmittelskandale zu verhindern und den Verbraucherschutz zu stärken.

Kritisch äußerte sich auch die Grünen-Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger, die den Prozess als Zuhörerin verfolgte. «Gefühlt meint man, es hätte etwas mehr herauskommen müssen, aber nachweisen konnte man bis ins letzte Detail eben nur 26 Erkrankungsfälle.» Das Verfahren habe aber auch Behördenversagen deutlich gemacht. So hätten die Behörden die ungenügenden hygienischen Bedingungen in den Hühnerfarmen bemerken und beanstanden müssen. Gut sei, dass im Zuge dieses Verfahrens eine neue Kontrollbehörde für Großbetriebe geschaffen worden ist, sagte Steinberger. Notwendig sei ein europaweites Verbot von Käfighaltung.