Das Landratsamt Regensburg verteilt
Die Masken können beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit im öffentlichen Nahverkehr oder auch in der Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle genutzt werden, etwa bei Elterngesprächen. Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht.