Stadt Neumarkt erinnert Hausbesitzer an Streu- und Räumpflicht

Mit dem – zugegeben – lästigen Schneeräumen nehmen es offenbar viele Menschen hier in Neumarkt nicht so genau. Die Stadt reagiert jetzt darauf. Sie weist Hausbesitzer auf ihre Räum- und Streupflicht hin, wenn vor ihrem Grundstück ein Fuß- und Radweg verläuft. Bei Schneefall muss der an Werktagen ab 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen eine Stunde später. Schneit es ununterbrochen, muss bis abends regelmäßig geräumt werden. Wer das nicht tut, dem droht sogar eine Geldbuße.

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