Staatsanwaltschaft weist Kritik in Wolbergs-Prozess zurück

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Kritik der Vorsitzenden Richterin Elke Escher im Korruptionsprozess
um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zurückgewiesen. Manche Äußerungen in der Urteilsbegründung über die Arbeit der Staatsanwaltschaft irritierten auch in rechtlicher Hinsicht, teilte Oberstaatsanwalt Markus Pfaller am Mittwoch mit. Das gelte auch für die von der Strafkammer nicht beanstandeten
wiederholten persönlichen Diffamierungen gegenüber der Behörde.

Escher hatte am Vormittag unter anderem gesagt, dass sie sich von der Anklagebehörde eine andere Ermittlungsarbeit gewünscht hätte, und auf aus ihrer Sicht schwere Fehler verwiesen. So seien teils Daten bei abgehörten Telefonaten grundrechtswidrig aufgezeichnet worden.

„Sachliche Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft wird immer zum Anlass genommen, das eigene Vorgehen zu überprüfen“, sagte Pfaller. Die jetzt geäußerte Kritik werde jedoch in dieser Form entschieden zurückgewiesen. Dass das Landgericht einige Angeklagte schuldig gesprochen und verurteilt habe, zeige, dass die Ermittlungen und die
Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg berechtigt gewesen seien. Sie habe an der Hauptverhandlung in der gebotenen Sachlichkeit mitgewirkt. Pfaller betonte: „Die Staatsanwaltschaft ist eine objektive Behörde, die rechtsstaatliche Grundsätze beachtet. Korruptionsdelikte gefährden die Funktionsweise eines Staates in
besonderer Weise. Die Staatsanwaltschaften sind deshalb gerade auch in diesem Bereich der Kriminalität besonders gefordert.“ (dpa)