Söder: Neue Anti-Corona-Regeln in Bayern

In Bayern gelten künftig völlig neue Anti-Corona-Regeln: Die FFP2-Maskenpflicht, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, aber auch die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Kundenbegrenzungen im Handel entfallen. Zudem hat nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen praktisch ausgedient. Stattdessen gilt nach Worten von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielerlei öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem negativen Test. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für den Handel und den öffentlichen Nahverkehr.

Schärfere Anti-Corona-Maßnahmen sind stattdessen künftig abhängig von der Klinik-Auslastung. Die neue Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Dann will die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen – etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen – beschließen. Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen – dann sollen die Anti-Corona-Maßnahmen noch einmal weiter verschärft werden. Söder sprach von einem «neuen Kapitel» im Kampf gegen das Coronavirus.

Clubs und Diskotheken sollen in Bayern ab Oktober wieder öffnen können. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag in München nach der Sitzung des Ministerrates mit. Das sei «sicherlich die mutigste Entscheidung». Er kündigte eine Regelung wie in Baden-Württemberg an. Demnach sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, gegen eine Corona-Infektion geimpft oder negativ darauf getestet wurden. Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein, betonte Söder – «weil dort das Abstandhalten naturgemäß die größte Herausforderung ist». Auch die coronabedingte Sperrstunde im Freistaat soll fallen.

Bayern erlaubt Sport- und Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25 000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Wie das Kabinett am Dienstag beschloss, sollen die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen fallen. Veranstaltungsorte, die bis zu 5000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein, überschreitet die Teilnehmerzahl die 5000er Grenze, muss mehr Platz sein. «Für den 5000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden», heißt es in dem Beschluss des Ministerrates.

Auch Stehplätze dürfen demnach in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept.

Gerd Altmann auf Pixabay, © Gerd Altmann auf Pixabay