Silvesterregelungen in Bayern

Keine Silvesterpartys, keine Böller auf öffentlichem Grund und kein Anstoßen um Mitternacht auf der Straße: Auch in der Silvesternacht gelten im Freistaat das Alkoholverbot und die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr. Die Zugänge in den Krankenhäusern seien weiterhin besorgniserregend, sagte ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums am Montag. Um Leben zu schützen, solle kein unnötiges Risiko eingegangen werden.

Draußen angestoßen werden darf um Mitternacht grundsätzlich nur auf einem privaten Grundstück, etwa im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Das Abbrennen oder Mitführen von Pyrotechnik ist in der Silvesternacht auf «publikumsträchtigen Plätzen» untersagt – welche damit gemeint sind, müssen die Kommunen jeweils festlegen. Doch manchen bayerischen Städten geht das nicht weit genug, sie wollen auch das Böllern auf privaten Grundstücken untersagen. Ein Überblick über die Beschränkungen und die Maßnahmen in einigen großen Städten:

MÜNCHEN: Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk nach der Corona-Verordnung «kein triftiger Grund» sei, um die eigene Wohnung zu verlassen. Wer in München innerhalb des Mittleren Rings wohnt, muss zusätzlich auf laute Böller verzichten. Klassische Kracher ohne Lichteffekte dürften in diesem Gebiet im Zentrum der Millionenstadt auch auf Privatgrundstücken nicht gezündet werden, erklärte ein Sprecher der Stadt. Das Münchner Polizeipräsidium will in Stadt und Landkreis München mindestens 300 zusätzliche Beamte einsetzen, um die strengen Vorschriften rund um den Jahreswechsel zu kontrollieren.

NÜRNBERG: In Nürnberg sowie in allen anderen mittelfränkischen Kommunen gibt es an Silvester ein Feuerwerksverbot – auch auf Privatflächen. Demnach dürfen die Bürger auch nicht in ihrem Garten oder auf dem Balkon Pyrotechnik zünden. «Hintergrund ist, dass die Belastungssituation in den Kliniken ein Ausmaß erreicht hat, das es unbedingt erfordert, feuerwerksbedingte Verletzungen zu vermeiden», sagte ein Sprecher der Stadt Nürnberg am Dienstag vertretend für alle mittelfränkischen Kommunen. Weitere Patienten würden die Arbeit der stark überlasteten Krankenhäuser erschweren.

Im vergangenen Jahr habe es an Silvester binnen zwölf Stunden im Vergleich zu anderen Tagen zusätzlich 186 Notfalleinsätze und 90 Einsätze mehr für die Feuerwehr gegeben. Erlaubt bleibt in der Frankenmetropole nur noch Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen.

AUGSBURG: Auch die Stadt Augsburg wollte ein solches flächendeckendes Feuerwerksverbot durchsetzen. Grund sei die hohe Kapazitätsbelastung im Uniklinikum und die Auslastung der Rettungsdienste. Allerdings kippte das Augsburger Verwaltungsgericht das Vorhaben – und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München bestätigte diesen Beschluss am Mittwoch. In Augsburg ist es also in der Silvesternacht erlaubt, ein Feuerwerk auf privaten Flächen wie dem Garten oder Balkon zu zünden.

REGENSBURG: Die Oberpfälzer Stadt belässt es bei einem Feuerwerksverbot auf öffentlichen Flächen im Zentrum. Bereits Mitte November hatte die Kommune ein umfassendes Böllerverbot für die zum Weltkulturerbe ernannte Altstadt festgelegt. Während damals das Regensburger Böllerverbot über die Vorgaben anderer Städte hinausging, orientiert sich die Kommune nun an den Vorgaben der Staatsregierung in München von Mitte Dezember. Um dies durchzusetzen, würden Kontrollen durch die Polizei und den «Kommunalen Ordnungsservice» der Stadt durchgeführt, erklärt eine Sprecherin.