Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf seit vier Tagen einstellig

Mitteilung des Landratsamtes Schwandorf :

Immer wieder einmal werden wir kritisch gefragt, wie es sein könne, dass das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine negative Zahl an Infektionen meldet. So war es auch gestern, als das LGL für Mittwoch den Wert „minus 2“ vermeldet hat. Wir haben die Frage mehrmals beantwortet, zuletzt ausführlich in unseren Pressemitteilungen Nr. 391 vom 26. Mai und Nr. 404 vom 14. Juni. Wir weisen darauf hin, dass das LGL in seiner heutigen Übersicht in 13 Landkreisen und kreisfreien Städten einen negativen Wert veröffentlicht. Betroffen von Berichtigungen ist also nicht nur der Landkreis Schwandorf. Bayernweit fällt heute ein Augenmerk auf die Landkreise Aichach-Friedberg und Fürstenfeldbruck, die beide eine Fallzahl von „minus 8“ aufweisen.

Tatsächlich gemeldet haben wir für Mittwoch keinen Fall, für Donnerstag drei Fälle und für heute bislang (Stand 17.30 Uhr) keinen Fall. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen liegt bei 8.369.

Die Sieben-Tage-Inzidenz war am Dienstag erstmals seit langem wieder einstellig und veränderte sich seitdem wie folgt:

Dienstag, 15. Juni                9,5

Mittwoch, 16. Juni                6,8

Donnerstag, 17. Juni            5,4

Freitag, 18. Juni                6,8

 

Digitaler Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern. In Kürze soll der Impfnachweis auch in der Luca-App hinterlegt werden können und Apple hat angekündigt, dass dies nach dem nächsten Update des iOS-Betriebssystems auch direkt auf dem iPhone möglich sein soll.

Der für die digitale Erfassung notwendige QR-Code wird für die aktuelle Impfung im Impfzentrum und für zurückliegende Impfungen in den Apotheken ausgestellt. Wer zurzeit im Impfzentrum eine Erst- oder Zweitimpfung erhält, bekommt dazu auch den QR-Code ausgehändigt. Handelt es sich um die Zweitimpfung, erhält der Geimpfte nur einen QR-Code für diese Zweitimpfung, aber nicht für die Erstimpfung. Der Code für die Erstimpfung kann gegen Vorlage von Impfnachweis und Personalausweis in der Apotheke erstellt werden. Unbedingt notwendig ist das aber nicht, da die genannten Apps den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der Zweitimpfung auch dann problemlos bescheinigen, wenn nur der QR-Code der Zweitimpfung eingescannt wird. Insofern arbeitet das System logisch, weil eine Zweitimpfung ja zwingend eine Erstimpfung voraussetzt.

Noch nicht abschließend geklärt ist das Vorgehen, wenn ein Genesener nur eine Impfung erhält und der Vollschutz bei diesem Personenkreis bereits zwei Wochen nach dieser einen Impfung besteht. Softwareentwickler bzw. Programmierer arbeiten daran und es ist davon auszugehen, dass es auch für diese Sachlage in Kürze eine zufriedenstellende Antwort geben wird.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.