Regensburg: Ostwind AG enttäuscht über Urteil des bay. Verfassungsgerichtshofs

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden : Die von der CSU durchgesetzte Windrad-Abstandsregel verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung. Eine fatale Entscheidung , sagt Christoph Markel-Meider von der Regensburger Firma Ostwind. Damit werde Ökostrom in Bayern nur noch dahindümpeln. Ostwind wird seine Zentrale trotzdem in Regensburg behalten. In den nächsten Wochen wird die Firma in Bayern noch 12 Windkraftanlagen bauen, diese wurden aber alle noch vor Einführung der Abstandsregel genehmigt. Alle zukünftigen Ostwind-Projekte finden in anderen Bundesländern statt.