OB-Wahl in Neumarkt am 24.September

Die Oberbürgermeisterwahl in Neumarkt darf mit der Bundestagswahl am 24.September zusammengelegt werden. Das hat das Innenministerium entschieden. Der Neumarkter Stadtrat hatte die Zusammenlegung beantragt, damit es keine Doppelbelastung für die Wahlhelfer gibt. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass erst die Bundestagswahl und dann die OB-Wahl ausgezählt wird.