Eine Gastwirtin aus der Oberpfalz muss sich heute vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die Frau aus Cham hatte letztes Jahr eine Veranstaltung als „Ballermann-Party“ beworben. Den Begriff hatte sich aber ein Ehepaar rechtlich schützen lassen. Es wollte von der Chamer Gastwirtin 750 Euro pauschal und 1 Euro 50 pro Partygast. Die Wirtin wollte nicht zahlen, wurde aber vom Landgericht München dazu verurteilt. Dagegen legte sie Berufung ein, die heute am Oberlandesgericht verhandelt wird.
Chamer Wirtin wegen Ballermann-Party vor Gericht