„Gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ – so hatte der Markendiscounter NETTO aus Maxhütte-Haidhof einen Joghurt beworben. Diese Formulierung war irreführend, urteilte jetzt das Landgericht Amberg. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hat kritisiert, dass die Formulierung auf besonderen Ökolandbau schließen lässt, was aber nicht der Fall ist. Als Paradebeispiel für „Greenwashing“ hat der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe die NETTO-Werbung bezeichnet.
Deutsche Umwelthilfe sieg vor Gericht gegen NETTO
Symbolbild Pixabay