Automatenladen-Öffnungszeiten: Verwaltungsgericht Regensburg stärkt Stadt den Rücken

Die Stadt Regensburg darf die Öffnungszeiten von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen begrenzen. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg jetzt klar gestellt, indem es drei Eilanträge von Automatenladen-Betreibern gegen eine entsprechende Regelung abgelehnt hat. Die Stadt hatte mit der Regensburger Ladenschluss-Verordnung den Besitzern bzw. Betreibern von Automatenläden verboten, an Sonn- und Feiertagen vor 8 Uhr und nach 16 Uhr zu öffnen. Drei Betreiber hatten das ignoriert. Gegen das Urteil können sie noch Beschwerde einlegen.

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