Paukenschlag am Landgericht Weiden. Es hat heute den Angeklagten im sogenannten Champagner-Prozess freigesprochen. Er wird auch für seine U-Haft entschädigt. Das Gericht hat dem 46 Jahre alten Holländer keine Schuld nachweisen können. Dem Mann war vorgeworfen worden, dass er in einer Champagner-Flasche flüssiges Ecstasy versteckt hatte. Die Flasche gelangte durch Zufall 2022 in ein Weidener Lokal, acht Menschen tranken die flüssige Droge. Ein 52 Jahre alter Familienvater aus dem Landkreis Schwandorf überlebte nicht, die anderen leiden teilweise bis heute unter den Folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Freispruch im Weidener „Champagner-Prozess“
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