Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Neumarkter Gleismord

Weil sie einen Bewusstlosen in Neumarkt auf ein Bahngleis gelegt haben, sind drei Männer vor einem Jahr in Nürnberg verurteilt worden. Der Haupttäter bekam lebenslang, er beging im Gefängnis Selbstmord. Die beiden Mittäter wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Beide legten Revision dagegen ein. Diese hat jetzt der Bundesgerichtshof verworfen. Er hat das Nürnberger Urteil geprüft und keine Verfahrensfehler gefunden. Es bleibt damit bei den neun und dreizehn Jahren Haft für die beiden Mittäter.

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