Das Urteil im Fall des kurdischen Neujahrsfestes in Parsberg ist nicht rechtskräftig geworden. Heute wurde bekannt, dass verurteilte Mörder Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth von letzter Woche eingelegt hat. Damit geht das Verfahren an den Bundesgerichtshof. Er muss jetzt prüfen, ob die Nürnberger Richter einen Form- oder Verfahrensfehler gemacht haben. Wenn ja, wird der Fall zurück an das Landgericht verwiesen. Wenn nein, wird die Revision verworfen. Der 44 Jahre alte Syrer hatte letztes Jahr beim kurdischen Neujahrsfest einen Cousin erstochen, laut Urteil um die Familienehre wieder herzustellen. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Verurteilter Mörder von Parsberg legt Revision ein
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