Schulen und Kitas im Landkreis Schwandorf ab Donnerstag geschlossen

Nach 51 neuen Fällen am Dienstag erfüllte sich die Erwartung nicht

Pressemitteilung des Schwandorfer Landratsamtes :

Der Spielraum für die Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten wurde zwar maximal ausgenutzt, aber wir haben eine Grenze erreicht, bei der verantwortungsbewusst gehandelt werden muss. Die Inzidenz ist deutlich von 110,2 auf 123,8 gestiegen und es besteht keine Aussicht, dass die Zahlen zeitnah wieder deutlich sinken würden. Schulen und Kitas sind deshalb ab morgen geschlossen.

Auch heute wurde die Lage neu bewertet. Es ist auch richtig, dass 31 Fälle aus der Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz herausgefallen sind. Trotzdem ist die Inzidenz deutlich gestiegen, da gestern 51 neue Fälle aufgetreten sind. Unsere Erwartung, dass eine, wenn auch kleine Entspannung eintreten würde, hat sich leider nicht erfüllt. Auch dass morgen 29 Fälle aus der Berechnung der Inzidenz herausfallen werden, wird keinen Rückgang bedeuten, da wir für heute mehr Fälle erwarten. Aufgrund der fehlenden realistischen Chance, dass sich die Werte bis zum Ende der Woche wieder auf etwa 100 oder knapp darüber einpendeln würden, musste heute gehandelt werden. Es wird stets eine sachgerechte Abwägung vorgenommen, bei der die Prognosen für die nächsten Tage eine Rolle spielen. Während gestern das Pendel noch zugunsten der Öffnung ausschlug, ist ein weiteres Offenhalten der Einrichtungen jetzt aufgrund der aktuellen Zahlen nicht mehr vertretbar.

Die Kindergärten und die Kinderkrippen wechseln ab Donnerstagwieder vom eingeschränkten Regelbetrieb in die Notbetreuung. Die Schulen wechseln vom Präsenz- in den Distanzunterricht. Eine Sonderregelung gilt für Abiturientinnen und Abiturienten, für die im Jahr 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen anstehen. Für diese Schüler findet inzidenzwertunabhängig Wechselunterricht statt, wobei eine Teilung der Klasse bzw. des Kurses nur erforderlich ist, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

 

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