Neben der Maskenpflicht beim Shoppen greifen in Dresden auch Kontaktbeschränkungen: Maximal zehn Menschen dürfen sich treffen. Familienfeiern, Eheschließungen und Beerdigungen sind nur noch für bis zu 50 Personen zulässig, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. In Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder eine Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt für Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätze, Zirkusse und Spielhallen.
Sachsen hatte als erstes Bundesland die Maskenpflicht im Einzelhandel gelockert. Seit dem 16. Juli dürfen Kunden – bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 und wenn es der Abstand hergibt – ohne Maske in die Geschäfte gehen. Auch in Lokalen, Hotels oder Kulturstätten darf man sich bei einer Inzidenz unter 10 maskenlos bewegen. Als zweite der 13 Regionen in Sachsen steuert Leipzig darauf zu, die 10er-Grenze zu überschreiten.