Regensburger Verwaltungsrichter schmettern Schüler-Klage ab

Bayerische Schüler haben in der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf einen Videounterricht genau nach Stundenplan. Das hat heute das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden und damit die Klagen von vier Landshuter Gymnasiasten abgeschmettert. Die Regensburger Richter lehnten den Eilrechts-Schutzantrag aus zwei Gründen ab: Erstens weil Schüler und Eltern nicht zuerst bei der Schule gefragt, sondern gleich das Gericht eingeschaltet haben. Und zweitens, weil der Staat bei der Gestaltung des Unterrichts viel Gestaltungsfreiheit besitzt, gerade in diesen Zeiten.

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