Regensburger Verwaltungsgericht entscheidet gegen Bayerische Kontrollbehörde

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat vorm Regensburger Verwaltungsgericht eine Schlappe einstecken müssen. Das Gericht hat geurteilt, dass die Behörde nicht automatisch die Zuständigkeit für Kontrollen an sich ziehen darf. Lebensmittel-Produzenten aus Niederbayern und der Oberpfalz hatten dagegen geklagt. Die Behörde sei zwar zuständig, wenn Firmen ihre Produkte überregional anbieten. Das sei bisher aber nicht klar genug geregelt, so die Regensburger Richter.